Kinderbetreuungszuschuss und Steuerrecht:
Seit 2015 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die kurzfristige Betreuung ihrer Kinder bezuschussen!
Mehr Informationen finden sie hier:www.deutsche-handwerks-zeitung.de/2015-das-aendert-sich-steuerlich/150/21490/266368