IFD – Integrationsfachdienst für behinderte Menschen
Unser Betätigungsfeld ist die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Wir sind ein unbürokratischer, schneller und in jeder Hinsicht barrierefreier Dienstleister mit spezialisiertem Personal für alle Behinderungen und für alle Fragen zur Beschäftigung behinderter Menschen.
Personalsituation
Derzeit hat die IFD gGmbH 57 Mitarbeiter zwischen 27 und 65 Jahren – davon sind 22 männlich und 35 weiblich.
Motive für die Durchführung familienfreundlicher Maßnahmen im Unternehmen
Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ein hohes Kompetenzpotenzial in die Arbeit des Betriebes ein. Schlechte Arbeits- oder Arbeitszeitbedingungen haben zur Folge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits Kinder haben, die sich in der Elternzeit befinden oder nach dieser wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, den Betrieb verlassen. Der Verlust dieser Kompetenzen und die Zeitinvestition in die Schulung neuer Mitarbeiter wären die Folge. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb zu halten, bedeutet, dass deren Bedürfnisse und die Arbeitsbedingungen aufeinander abgestimmt werden müssen.
Bereits umgesetzte familienbewusste Maßnahmen im Unternehmen
Anwesenheitszeiten
Die IFD gGmbH bietet ihren Mitarbeitern unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse flexible Anwesenheitszeiten an. Dies bezieht sich sowohl auf die Wochen- wie auch auf die Tagesarbeitszeit.
Geburt, Elternzeit
Jedem Mitarbeiter, der in Elternzeit geht, wird zugesichert, dass er nach der Rückkehr wieder in seinem Aufgabengebiet arbeiten kann. Bei der Rückkehr nach der Elternzeit wird in einem persönlichen Gespräch geklärt, wie die künftige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit, unter Berücksichtigung von Unterbringungsmöglichkeiten in beaufsichtigten Einrichtungen optimal geregelt werden kann. Jeder Mitarbeiter hat nach der Rückkehr aus der Elternzeit die Gewähr, dass er wieder im Rahmen der vertraglich geregelten Arbeitszeit eingesetzt wird. Familienbedingte Stundenreduzierungen in Übergangszeiten werden durch Zusatzvereinbarungen geregelt. Sind derartige Vereinbarungen getroffen, entscheidet die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter, zu welchem Zeitpunkt sie/er die Arbeitszeit wieder auf das Maß vor der Geburt des Kindes heraufsetzen will.
Krankheit eines Kindes/des Ehepartners
Telefonischer Kontakt zur Familie ist für die Mitarbeiter kostenfrei. Fehlt wegen der Krankheit eines Elternteils die häusliche Aufsicht über Kinder unter 12 Jahren, können die Mitarbeiter ihre Kinder an den Arbeitsplatz mitbringen.
Finanzielle Unterstützung
Bei der Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren und der damit verbundenen Pflege durch den Mitarbeiter übernimmt die Firma die Differenz, die sich durch den Bezug des Kinderpflege-Krankengelds ergibt. Die Firma gewährt ihren Mitarbeitern zinsfreie Arbeitnehmerdarlehen ohne Zweckbindung und mit geringen Rückzahlungsraten. Des Weiteren wird allen Mitarbeitern Sonderurlaub bei der Erkrankung des Ehegatten eingeräumt.
Motivation des Unternehmens
Die IFD gGmbH möchte beispielhaft deutlich machen, dass es auch in mittelständischen Unternehmen möglich ist, auf die Wünsche, Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mitarbeitern mit Kindern Rücksicht zu nehmen. Unsere durchweg positiven Erfahrungen auf diesem Gebiet haben gezeigt, dass der dadurch höhere Planungs- und Organisationsaufwand bei der Personalplanung wettgemacht wird durch eine hohe Mitarbeitermotivation und – in der Folge – eine verbesserte Effizienz und Effektivität.
Mehr Infos auf unserer Homepage: www.ifd-ggmbh.de
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Jochen Prusko
Prokurist und Stellvertreter des Geschäftsführers
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0911/323899-22
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